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Zum Beruf der Fusspflegerin

 
 
Es ist ein medizinischer Hilfsberuf, dessen Arbeitsgebiet die Fußpflege
im allgemeinen und die Behandlung von Hautveränderungen am Fuß
wie Verhornungen, Hühneraugen, Schwielen, Fußwarzen,
Nagelanomalien umfaßt (soweit nicht der Arzt zuständig ist).

Nicht nur die vorbeugende Fußpflege gehört zu Ihren Aufgaben-
gebieten, sondern auch die Herstellung und Anbringung von
Nagelprothesen, Stütz- und Korrekturverbänden am Fuß sowie
der Verkauf von Fußpflegeartikeln und Präparaten,
die der Fußgesundheit dienen.



 
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